NRW stellt klar: Masken-Atteste müssen keine Diagnosen enthalten
Düsseldorf (ots) - Im Streit um den Inhalt von Attesten zur Maskenbefreiung in NRW hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium für Klarheit gesorgt. Ein Sprecher sagte dem WESTFALEN-BLATT: "Für den Nachweis genügt ein ärztliches Zeugnis, mit dem bescheinigt wird, dass aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske getragen werden kann. Das ärztliche Zeugnis muss keine Diagnose enthalten." Zuvor hatten die ...